top of page

Bei der Vermietung oder dem Verkauf von Wohngebäuden muss der Eigentümer oder Vermieter gemäss geltender Energieeinsparverordnung (EnEV) einen Energieausweis vorlegen können.

 

Ein Energieausweis zeigt,  wie es um die Energieeffizienz einer Immobilie bestellt ist und dokumentiert steckbriefartig den Energiestandard eines Gebäudes.

 

Hierbei unterscheidet man  zwei Arten von Energieausweisen, nämlich den Bedarfsausweis und den Verbrauchsausweis.

 

Der Verbrauchsausweis basiert auf dem Energieverbrauch und ist somit in engem Zusammenhang mit den jeweiligen Verbrauchsgewohnheiten im Verhältnis zu betrachten. Die Grundlage zur Erstellung eines Verbrauchsausweises bildet der gemessene und dokumentierte Energieverbrauch der Bewohner innerhalb der letzten 3 Jahre.

 

Der Bedarfsausweis beruht hingegen auf einer technischen Analyse des Gebäudes. Unter Berücksichtigung wichtiger Aspekte wie Qualität der Gebäudehülle, Fenster, Decken und Außenwände werden die Transmissionsverluste ermittelt.

 

Zudem werden die vorhandene Heizungsanlage sowie etwaige andere anlagentechnischen Komponenten bewertet. Daraus wird der Energiebedarf des gesamten Gebäudes errechnet und ins Verhältnis zur Nutzfläche der Immobilie gesetzt.

Bei Erteilung eines sogenannten qualifizierten Alleinauftrages (Sie verzichten auf die Einschaltung weiterer Makler und auf jegliche Eigenvermarktung Ihrer  Wohnimmobilie) mit der Laufzeit von mindestens 12 Monaten (wir bemühen uns natürlich dennoch um kurzfristigere Vermakelung Ihrer Objektes) besorgen wir Ihnen den Energieausweis und übernehmen dafür vollumfänglich die anfallenden Kosten. (EnEV-Service-Premium).
 
Bei Erteilung eines nicht-qualifitzierten Alleinauftrages (Sie verzichten auf die Einschaltung weiterer Makler, aber betreiben optional weiterhin die Eigenvermarktung Ihrer Wohnimmobilie) besorgen wir Ihnen zu vergünstigten Konditionen den Energieausweis und erstatten Ihnen die anfallenden Kosten im Falle der erfolgreichen Vermittlung durch uns (nach erfolgtem Mietvertrag oder erfolgter Beurkundung des Verkaufs) in vollem Umfang zurück. Dieser Service ist an keine Laufzeit gekoppelt. (EnEv-Service-Comfort).
 
Sie erteilen uns keinerlei Alleinauftrag, benötigen aber einen Energieausweis? Wir sind für Sie da und besorgen Ihnen den Energieausweis bzw. unterstützen Sie dabei. Die Kosten bekommen Sie dann allerdings nicht von uns erstattet. (EnEv-Service-Classic).
 
 

Lassen Sie sich von  ihrer persönlichen Immobilienexpertin oder -Experten in einem persönlichen Gespräch dazu beraten.

 
 

Ein gültiger Energieausweis darf ausschließlich von ausgebildeten Sachverständigen mit speziellen Qualifikationen erstellt werden.

 

Aufgrund der engen Zusammenarbeit mit unseren Kooperationspartnern erhalten Sie von

Kiwi24 Immobilien Silvia Hakenberg einen gültigen und für Ihre Immobilie passenden Energieausweis.

 

Wenn Sie Ihre Immobilie ganz, ohne uns einzuschalten, verkaufen oder vermieten möchten und einen Energieausweis benötigen, können Sie diesen gerne zu folgenden Konditionen bei uns erwerben:

 

  • Erstellung Bedarfsausweis: ab 170€ inkl. ges. MwSt.

  • Erstellung Verbrauchsausweis: ab 95€ inkl. ges. MwSt.

     

bottom of page